Sustainable Seeds ist go-digital Beratungsunternehmen!
Ziel von go-digital
Go-Digital ist eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), die darauf abzielt, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zu unterstützen und die Digitalisierung in diesen Unternehmen voranzutreiben. Im Rahmen dieser Förderung erhalten KMUs einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 16.500 Euro.
Module des Förderprogramms
Die überarbeitete Förderrichtlinie von „go-digital“ beinhaltet nunmehr fünf Beratungsmodule:
- Digitalisierungsstrategie
- Digitalisierte Geschäftsprozesse
- Datenkompetenz
- Digitale Markterschließung
- IT-Sicherheit
Im Jahr 2023 hat die Sustainable Seeds GmbH die Autorisierung für die kürzlich hinzugefügten Module im Bereich „Digitalisierungsstrategie“ erhalten.
Digitalisierungsstrategie
Kurz
- Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle oder -prozesse
- Digitalisierung vorhandener Geschäftsmodelle oder -prozesse
Ziel: Bedürfnisanalyse, Machbarkeitsanalyse und Risikoabschätzung zum eigenen Digitalisierungsvorhaben.
Ausführlich
Förderfähig sind Beratungsleistungen, die der Ausarbeitung und Umsetzung einer unternehmensspezifischen Digitalisierungsstrategie dienen. Die Digitalisierungsstrategie zielt auf die Entwicklung neuer funktionsfähiger digitaler Geschäftsmodelle und -prozesse bzw. die Digitalisierung vorhandener Geschäftsmodelle und -prozesse. Sie kann dabei Themen wie die Einführung neuer innovativer Verfahren oder Technologien, (Kommunikations-)Prozesse, Dienstleistungen oder den Umgang mit Daten aufgreifen. Die Beratung darf nicht auf die Einführung eines spezifischen Produkts ausgerichtet sein.
Bedürfnisse der Kunden des zu begünstigenden Unternehmens sind ebenso zu betrachten wie Fragen der Machbarkeit, Risikoeinschätzung und der wirtschaftlichen Auswirkungen. Bei der Durchführung der Beratung sollten insbesondere agile und ko-kreative Methoden zum Einsatz kommen.
Beispiele
Quelle: https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/Dokumente/dokumente.html#:~:text=Download%C2%A0(PDF%2C%20305%20KB)
Wer ist förderberechtigt?
- Das Unternehmen hat inkl. Partner- und verbundenen Unternehmen weniger als 100 Beschäftigte
- Die Betriebsstätte oder eine Niederlassung befindet sich in Deutschland
- Der Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme des Vorjahres beträgt höchstens 20 Millionen Euro.
- Förderfähigkeit nach De-minimis-Verordnung ist gegeben.
Kriterien für Beratungsunternehmen
- Wirtschaftliche Stabilität
- Gewähr einer wettbewerbsneutralen Beratung
- Fachliche Expertise
- Gewährleistung und Erfüllung der Qualitätsstandards